Legalität Ghostwriting

So funktioniert acadoo

Ghostwriting an sich ist nicht strafbar. Es gibt jedoch akademische Grauzonen, die einer genaueren Definition bedürfen.

Die Tätigkeit des Ghostwritings ist so alt wie die Menschheit. Schon Cicero, Platon oder Cäsar haben ihre Reden von Anderen schreiben lassen. Denn letztlich ist das der Kern, der Ghostwriting definiert: Ein Ghostwriter fertigt Texte gegen Entlohnung an. Bei einer Veröffentlichung bleibt der Name des Ghostwriters ungenannt und die Nutzungsrechte gehen komplett an den Auftraggeber über, der nach außen auch als Autor auftritt. Beim Schreiben von Büchern oder politischen Reden greifen Autoren schon lange auf die Dienste von Ghostwritern zurück.

Akademisches Ghostwriting in der Kritik

Insbesondere im akademischen Bereich wird Ghostwriting aber mit kritischen Augen betrachtet. Der Strafbestand des „Wissenschaftsbetrugs“ ist in Deutschland aber gesetzlich nicht verortet, auch wenn die Hochschulen diesen gerne im Gesetz verankert sähen. Nicht zuletzt beschränkt sich akademisches Ghostwriting keineswegs auf das Anfertigen studentischer Abschlussarbeiten. Viele Professoren lassen ihre wissenschaftlichen Veröffentlichungen von ihren Mitarbeitern oder einem professionellen Ghostwriter schreiben. Oftmals wissen die Ghostwriting-Agenturen gar nicht, für welchen Zweck sie die Arbeiten, die sie verkaufen, anfertigen: eine studentische Bachelorarbeit, Informationstexte zur Erarbeitung eines Fachbuchs oder ein wissenschaftlicher Bericht für die Verwaltung.

Ist akademisches Ghostwriting illegal?

Rein rechtlich betrachtet ist Ghostwriting legal. Es ist in Deutschland keinesfalls verboten, auch wissenschaftliche Texte gegen ein Honorar anzufertigen oder diese zu vermitteln. So lange Ghostwriter im akademischen Bereich ausschließlich legale Dienstleistungen wie das Erstellen von Mustertexten, Vorstudien und Lösungsskizzen erbringen, kann die Hochschule dies nicht beanstanden. Wird aber eine von einem Ghostwriter komplett verfasste Arbeit mit einer eidesstattlichen Erklärung eingereicht, können Rechtsfolgen entstehen, wenn die Hochschule den Betrug aufdeckt. Die von vielen Universitäten eingeforderte eidesstattliche Erklärung zielt auf die eigenständige – d.h. ohne fremde Hilfe – Erarbeitung seitens des Studenten hin. Die Rechtslage ist also schwierig, denn zu beweisen wäre, ob die Arbeit des Ghostwriters nur zur Abklärung des aktuellen Forschungsstandes dient, was wiederum legal ist.

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